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Dienstag, 30. April 2019
Cathy Hummels muss Produktdarstellungen auf Instagram nicht als Werbung kennzeichnen, wenn sie diese selbst gekauft hat. Lässt sich Privates und Werbung auf Social Media trennen
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/urteil-schleichwerbungsklage-gegen-cathy-hummels-100.html
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